Hat Portugal den Rahmen für die Entkriminalisierung seiner illegalen Substanzen erweitert?

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Die portugiesische Nationalversammlung hat Änderungen der Richtlinie 94/96 vom 26. März 1996, besser bekannt als „Betäubungsmittelgesetz“, verabschiedet. Das geänderte Gesetz erweitert die Definition des Eigenkonsums und wertet den Besitz einer Menge, die die für zehn Tage zulässige Menge übersteigt, nicht mehr als Beweis für Drogenhandel. Das bedeutet, dass die Polizei künftig bei der Beschlagnahme von Substanzen nachweisen muss, dass diese für den Schwarzmarkt und nicht für den Eigenkonsum bestimmt waren, bevor sie den Konsumenten des Drogenhandels beschuldigen kann. Diese Woche hat die portugiesische Regierung den endgültigen Text des neuen Betäubungsmittelgesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf war im März von einer Abgeordnetendelegation, hauptsächlich der Sozialdemokratischen Partei (PSD), dem Parlament vorgelegt worden. Nach einigen Vorbehalten seitens der Kriminalpolizei und der PSD selbst wurde das Gesetz vom Parlament gebilligt.

Dennoch ist die endgültige Fassung des Textes, die nach ausführlichen Beratungen im Ausschuss für Verfassungsangelegenheiten, Rechte, Freiheiten und Garantien entstand, das Ergebnis einer gemeinsamen Debatte über den Gesetzentwurf der PSD sowie über einen weiteren, im Juni von der Sozialistischen Partei (PS) eingebrachten Gesetzentwurf.

Ausweitung der Entkriminalisierung: Der ursprünglich von der PSD eingebrachte Gesetzentwurf zielte darauf ab, die veraltete Bezeichnung der für die Aktualisierung der individuellen Höchstdosen zuständigen Behörde zu ändern. Es war beabsichtigt, die Gesetzgebung zu modernisieren, indem der aufgelöste Oberste Rat für Rechtsmedizin durch das Nationale Institut für Rechtsmedizin und Forensische Wissenschaften ersetzt wurde.

Nach Prüfung durch den Parlamentsausschuss und den Gesetzesvorschlag der Sozialistischen Partei wurde ein endgültiger Text verfasst, der neben der Aktualisierung des Organisationsnamens festlegt, dass der Besitz einer Menge, die den Bedarf für zehn Tage übersteigt, nicht zwangsläufig auf Drogenhandel hindeutet.

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Diese Maßnahme ist umso wichtiger für die Umsetzung der in der Richtlinie 94/96 vom 26. März 1996 vorgeschlagenen Mechanismen. Diese Richtlinie legt die Diagnoseverfahren und Beurteilungen zur Feststellung von Drogenabhängigkeit sowie die maximalen Tagesdosen für die einzelnen Dosen der in den Tabellen I bis IV des Gesetzesdekrets Nr. 15/93 vom 22. Januar 1993 aufgeführten, am häufigsten konsumierten Pflanzen, Substanzen oder Präparate fest.

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( Rédacteur en chef spécialisé en CBD )
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