Der EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten den Vertrieb von CBD, das in einem anderen Mitgliedstaat legal hergestellt wurde, nicht verbieten dürfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn CBD aus der gesamten Cannabispflanze (Cannabis sativa) und nicht nur aus Fasern und Samen gewonnen wird. Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass der EuGH Cannabidiol nicht als Betäubungsmittel einstuft. Wir laden Sie ein, sich diesen Fall genauer anzusehen. Inhaltsverzeichnis Der Kontext des FallsBerufungsgericht Aix-en-Provence Das EuGH-Urteil: CBD IST KEIN BETRUG! Die EuGH-Entscheidung und die CBD-Branche Der Kontext des Falls
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ToggleEs ist wichtig, das EuGH-Urteil zu diskutieren. Noch wichtiger ist es jedoch, den Fall und seine Beteiligten vorzustellen. Im Zentrum dieser Geschichte steht Catlab SAS, ein 2014 gegründetes Unternehmen. Das Unternehmen versucht, CBD-Produkte in Frankreich zu vermarkten, insbesondere
- kanavape
- (eine E-Zigarette mit CBD-Flüssigkeit).
- Das
- CBD soll aus Tschechien stammen und aus der gesamten Cannabispflanze (Cannabis sativa) gewonnen werden.
Was geschah also? Die ANSM(die französische Arzneimittelbehörde) stellte fest, dass die Produkte hinsichtlich ihres THC-Gehalts innerhalb der zulässigen Grenzwerte lagen. Sie bemerkte jedoch auch Schwankungen im CBD-Gehalt. Daraufhin erklärte die ANSM, dass kanavape ihrer Ansicht nach kein Arzneimittel sei. Infolgedessen wurden die ehemaligen Geschäftsführer von Catlab angeblich wegen Verstoßes gegen französisches Recht und Nichteinhaltung der Vorschriften zum Verkauf giftiger Substanzen angeklagt. In diesem Zusammenhang veröffentlichte das französische Justizministerium am 23. Juli 2018 eine Erklärung, in der es festlegte, dass CBD in Frankreich nur dann legal vermarktet werden darf, wenn:
es aus den Fasern und Samen einer Cannabis-sativa-L.-Sorte gewonnen wird;und die zugrunde liegende Hanfpflanze eine zugelassene THC-arme Sorte (maximal 0,2 % THC) ist. Das Ministerium führte weiter aus, dass CBD sehr oft in den Blättern und Blüten der Pflanze konzentriert sei, nicht in den Fasern und Samen. Daher sei der Großteil des CBD wahrscheinlich illegal und entgegen dem französischen Gesundheitsgesetzbuch hergestellt worden, das die Verwendung ausschließlich von Cannabisfasern und -samen vorschreibt.So begann der Fall, der schließlich vor dem Berufungsgericht von Aix-en-Provence landete.
Vor dem Berufungsgericht von Aix-en-Provence legten die Direktoren von Catlab Berichten zufolge Berufung ein. Ihrer Ansicht nach verstößt das französische Verbot der Vermarktung von aus der Cannabis-sativa-Pflanze gewonnenem CBD gegen EU-Recht.
Diese Position wurde vom Berufungsgericht Aix-en-Provence berücksichtigt. In seiner Überprüfung des Falls berücksichtigte das Gericht folgende Punkte: CBD scheint keine „anerkannten psychoaktiven Wirkungen“ zu haben; CBD war in der Einheitskonvention über Suchtstoffe von 1961 nicht ausdrücklich aufgeführt;
- die französische Arzneimittelbehörde ANSM kam am 25. Juni 2015 zu dem Schluss, dass die Datenlage für eine Einstufung von CBD als „schädlich“ nicht ausreicht.
Das Berufungsgericht Aix-en-Provence fragte sich, ob die Bestimmungen des französischen Gesundheitsgesetzbuches (das die Verwendung von Hanfblättern und -blüten verbietet) und das EU-Recht unvereinbar seien. Die Frage wurde daher dem EuGH vorgelegt.
Der EuGH urteilte: CBD IST KEIN DROGENSTOFF! Nachdem der Fall den EuGH erreicht hatte…
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat Berichten zufolge von Anfang an eine Klarstellung vorgenommen. Worum ging es? Wer mit Betäubungsmitteln handelt, kann sich nicht auf die Grundsätze der Freizügigkeit innerhalb der EU berufen. Daher war es für den EuGH von großer Bedeutung, über den Status von CBD zu entscheiden: Ist es ein Betäubungsmittel oder nicht?
Dabei stellte sich heraus, dass eine wörtliche Auslegung des Einheitsübereinkommens dazu führen könnte, dass CBD als Betäubungsmittel eingestuft wird. Warum? Weil es aus der Cannabispflanze gewonnen wird, die als Ganzes als Betäubungsmittel gilt.
Der EuGH stellte jedoch klar, dass CBD in diesem Fall nicht als Betäubungsmittel im Sinne des Einheitsübereinkommens gelten kann. Folgende Faktoren könnten zu dieser Auffassung beigetragen haben: Die Definition von „Cannabis“ im Einheitsübereinkommen ist an den Schaden geknüpft, den Cannabisprodukte verursachen können; laut den Beweisen der französischen Behörden konnte jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass CBD einen solchen Schaden verursacht.
- Würde man die wissenschaftliche Auffassung vertreten, dass CBD keine psychoaktiven Inhaltsstoffe enthält, widerspräche es dem Ziel und dem allgemeinen Geist des Einheitsübereinkommens, es als Cannabisextrakt in die Definition von „Arzneimitteln“ gemäß diesem Übereinkommen aufzunehmen.
- Das CBD in diesem Fall wurde legal in der Tschechischen Republik hergestellt. Da das Ziel der französischen Regulierungsbehörde der Schutz der menschlichen Gesundheit ist, hätte der EuGH dieses Verbot als ungerechtfertigt erachtet, da wissenschaftlich nicht erwiesen ist, dass CBD gesundheitsschädlich ist. Die EuGH-Entscheidung und die CBD-Industrie Tatsächlich hat dieser Fall dazu beigetragen, die hitzige Debatte über die folgenden Fragen neu zu entfachen:
Ist der Verkauf von CBD aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in Frankreich legal?
Ist CBD an sich gesundheitsfördernd oder -schädlich?
Wie genau sollte CBD aus der Cannabispflanze (Cannabis sativa L.) extrahiert werden? Der Fall Kanavape liefert Ihnen nun präzise Antworten von einer einflussreichen Autorität. Dies hilft Ihnen zu verstehen, warum CBD.FR CBD-Produkte aus anderen EU-Ländern legal vertreibt.
Dieser Artikel wurde exklusiv von einem Beitrag von DLA PIPER inspiriert.
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