Das Team von CBD.fr hat den Artikel von MARIJUANA DAILY BUSINESS für Sie ins Französische übersetzt. Den Originalartikel von Alfredo Pascual finden Sie hier. Das italienische Gesundheitsministerium hat sich geweigert, Maßnahmen auf Grundlage eines Dekrets zu ergreifen, das bestimmte CBD-Präparate in die Liste der kontrollierten Substanzen des italienischen Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen hätte. Dies geht aus einer kürzlich im Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung hervor.
Am 1. Oktober wurde das Dekret verabschiedet, um den Weg für die Zulassung des CBD-Medikaments Epidiolex von GW Pharmaceuticals zu ebnen. Zu diesem Zweck plante das Gesundheitsministerium, pflanzliche CBD-Präparate zum Einnehmen in die Liste der kontrollierten Substanzen aufzunehmen.
Das neue Dekret – unterzeichnet vom Gesundheitsminister am 28. Oktober – widerrief diesen Plan jedoch „bis zur Stellungnahme des Nationalen Gesundheitsinstituts und des Obersten Gesundheitsrats“, da die Angelegenheit „weitere technische und wissenschaftliche Untersuchungen erfordert“. Das italienische Nationale Gesundheitsinstitut (ISS) ist die wichtigste technische und wissenschaftliche Einrichtung des Gesundheitsministeriums. Der Oberste Gesundheitsrat ist ein hochrangiges Beratungsgremium. Beide staatlichen Organisationen haben sich bereits positiv zur Aufnahme von oralen Präparaten mit pflanzlichem CBD in Abschnitt B der Liste der Betäubungsmittel des Betäubungsmittelgesetzes geäußert. Dies geschah laut dem neuen Dekret im Mai bzw. August. Arzneimittel des Abschnitts B sind verschreibungspflichtig und dürfen, anders als weniger regulierte Medikamente, nicht mehrfach verwendet werden. Die Entscheidung, das Dekret nicht umzusetzen, deutet darauf hin, dass der Gesundheitsminister die beiden wissenschaftlichen Gremien mit weiteren Untersuchungen und Stellungnahmen zu diesem Thema beauftragen möchte.
Der vorherige Erlass stieß auf erheblichen Widerstand vonseiten der Industrievertreter, einiger Parlamentsmitglieder und Patientenverbände.
Im Dezember tagt die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND) in Wien. Dort soll voraussichtlich über die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Cannabisprogrammen abgestimmt werden.
Eine der Empfehlungen sieht vor, dass bestimmte CBD-Präparate nicht der internationalen Kontrolle des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe unterliegen.
Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die WHO-Empfehlung zu CBD von der CND angenommen wird.